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Der Antrag soll bitte vom Versicherten unterschrieben werden. Laut DAK, sofern der Versicherte nicht selbst unterschreiben kann, hat der bei der Pflegekasse der DAK-Gesundheit hinterlegte Bevollmächtigte erkennbar zu unterzeichnen (genaue Angabe von Vor- und Nachname, DAK verlangt schriftliche Vollmacht - § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X).
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Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Wer unterschreibt den Antrag?
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Pflegebedürftige Person
Ich als Bevollmächtigter
Unterschrift
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Sie können in die Box KLICKEN und mit der Maus, einem Stift oder dem Finger unterschreiben.
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