Alles, was Sie über Pflegegrad 1 wissen müssen

Inhaltsübersicht

Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 beschreibt eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei pflegebedürftigen Menschen. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 können auch Personen mit geringen Einschränkungen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und gewährt bestimmte Leistungen zur Unterstützung und Pflege.

Pflegegrad 1

Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 1

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine pflegebedürftige Person einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die kann beispielsweise über den digitalen Pflegeantrag erfolgen.

Dabei wird die Selbstständigkeit des Antragstellers von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder einer anderen Gutachterstelle überprüft. Die Begutachtung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem verschiedene Bereiche wie die Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet werden. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkten führt zur Einstufung in den Pflegegrad 1.

Erfahren Sie hier, wie sich am besten auf die MDK-Prüfung vorbereiten.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Obwohl der Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad ist, stehen den pflegebedürftigen Personen dennoch bestimmte Leistungen zu. Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag und der Erhaltung der Selbstständigkeit. Zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 gehören:

  • Pflegeberatung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten eine individuelle Beratung zur Organisation und Durchführung der Pflege.
  • Pflegekurse: Es werden Schulungen und Kurse angeboten, um das Wissen und die Fähigkeiten der Pflegepersonen zu erweitern und sie in ihrer Pflegetätigkeit zu unterstützen.
  • Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige erhalten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Schutzmasken und Einmalhandschuhe. Die Kosten dafür werden bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro erstattet.
  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser kann für Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden.
  • Präventionsleistungen: Pflegebedürftige erhalten finanzielle Unterstützung für präventive Maßnahmen, die der Erhaltung der Gesundheit und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit dienen.

Geldleistungen bei vollstationärer Unterbringung

Pflegegld bei Pflegegrad 1

Für pflegebedürftige Personen, die im Rahmen des Pflegegrades 1 vollstationär untergebracht sind, gibt es auch bestimmte Geldleistungen. Der monatliche Leistungsbetrag beträgt hierbei 125 Euro. Dieser Betrag kann beispielsweise für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten oder zur Deckung von persönlichen Bedürfnissen verwendet werden.

Pflegegrad 1: Antragstellung und Begutachtung

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, ist es wichtig, einen Antrag entweder bei der Pflegekasse zu stellen oder über eine Plattform, die mit den Pflegekassen zusammenarbeitet, wie über den digitalen Pflegeantrag. Die Begutachtung wird entweder durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder eine andere Gutachterstelle durchgeführt. Bei der Begutachtung werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet. Basierend auf den ermittelten Punkten wird der Pflegegrad festgelegt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 1 (FAQ)

1. Welche Leistungen stehen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 zu?

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen monatlichen Entlastungsbetrag und finanzielle Unterstützung für präventive Maßnahmen.

2. Wie hoch ist der monatliche Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Der monatliche Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt 125 Euro. Monatliches Pflegegeld dem Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 noch nicht zu.

3. Können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 Geldleistungen bei vollstationärer Unterbringung erhalten?

Ja, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, die vollstationär untergebracht sind, haben Anspruch auf einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

4. Wie wird der Pflegegrad 1 beantragt?

Der Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad 1 kann über den digitalen Pflegeantrag schnell und einfach online eingereicht werden. Der Antrag kann auch direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. 

5. Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad 1 durch?

Die Begutachtung für den Pflegegrad 1 wird entweder vom Medizinischen Dienst (MDK) oder einer anderen Gutachterstelle durchgeführt. Nachdem Sie einen digitalen Pflegeantrag gestellt haben, erhalten Sie eine PDF-Kopie Ihres Antrags und anschließend Rückmeldung Ihrer Krankenkasse. 

Fazit

Der Pflegegrad 1 ermöglicht pflegebedürftigen Personen mit geringfügigen Einschränkungen den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Trotz des niedrigsten Pflegegrades stehen ihnen verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Die Beantragung des Pflegegrades und die Begutachtung sind wichtige Schritte, um die erforderlichen Leistungen zu erhalten. Eine professionelle Pflegeberatung kann dabei helfen, den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten und die Chancen auf eine Einstufung in den Pflegegrad 1 zu erhöhen.

Wichtig zu wissen

Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch ein Punktesystem.

Je mehr Punkte der Patient bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Unterstützung durch die Pflegekasse.