3. Können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 Geldleistungen bei vollstationärer Unterbringung erhalten?
Ja, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, die vollstationär untergebracht sind, haben Anspruch auf einen monatlichen Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
4. Wie wird der Pflegegrad 1 beantragt?
Der Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad 1 kann über den digitalen Pflegeantrag schnell und einfach online eingereicht werden. Der Antrag kann auch direkt bei der Pflegekasse gestellt werden.
5. Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad 1 durch?
Die Begutachtung für den Pflegegrad 1 wird entweder vom Medizinischen Dienst (MDK) oder einer anderen Gutachterstelle durchgeführt. Nachdem Sie einen digitalen Pflegeantrag gestellt haben, erhalten Sie eine PDF-Kopie Ihres Antrags und anschließend Rückmeldung Ihrer Krankenkasse.
Fazit
Der Pflegegrad 1 ermöglicht pflegebedürftigen Personen mit geringfügigen Einschränkungen den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Trotz des niedrigsten Pflegegrades stehen ihnen verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Die Beantragung des Pflegegrades und die Begutachtung sind wichtige Schritte, um die erforderlichen Leistungen zu erhalten. Eine professionelle Pflegeberatung kann dabei helfen, den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten und die Chancen auf eine Einstufung in den Pflegegrad 1 zu erhöhen.