
Pflegegrade 1–5 einfach erklärt
In Deutschland regeln fünf Pflegegrade den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung – von geringen Einschränkungen bei Pflegegrad 1 bis zu schwerster Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5.




