
Pflegegrad bei Demenz
Menschen mit Demenz haben Anspruch auf einen Pflegegrad, sobald ihre Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt durch das NBA, das kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig bewertet. Je nach Schwere können die Pflegegrade 1 bis 5 vergeben werden.




