Geplante Pflegereform 2027

Jetzt noch Pflegegrad nach aktueller Rechtslage beantragen

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Fragen rund um Pflegegrad, Pflegebox, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen. Wählen Sie unten einen Bereich aus oder geben Sie ein Stichwort in die Suche ein.

Pflegegrad beantragen

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegekasse prüft Ihre Situation, woraufhin ein Pflegegrad festgelegt werden kann. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für schwerste Einschränkungen. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen Sie erhalten.

Anspruch hat jede Person, die durch eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung dauerhaft im Alltag eingeschränkt ist. Das gilt für ältere Menschen genauso wie für jüngere Erwachsene oder Kinder. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Mit uns haben Sie die Möglichkeit, den Pflegeantrag völlig kostenlos zu stellen. Alles läuft online auf digitaler-pflegeantrag.de. Das Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Am Ende unterschreiben Sie digital, mit der Maus oder dem Finger auf dem Touchscreen. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten ihn direkt an Ihre Pflegekasse weiter.

Ja. Sie können den Antrag für Ihre Mutter, Ihren Vater oder eine andere Person stellen. Liegt eine Vollmacht bei der Pflegekasse vor, können Sie als Vertretung unterschreiben. Ohne Vollmacht muss die pflegebedürftige Person selbst unterschreiben, genauso einfach und digital.

Wir prüfen Ihren Antrag innerhalb von 2 Werktagen und leiten ihn an Ihre Pflegekasse weiter. Innerhalb weniger Tage wird ein Termin zur Begutachtung mit Ihnen vereinbart; dieser liegt nicht in unserer Hand. In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad.

Nein. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden in der Regel nicht rückwirkend übernommen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.

Sobald wir Ihren Antrag weitergeleitet haben, erhalten Sie eine Bestätigung von uns. Für den aktuellen Bearbeitungsstand der Pflegekasse wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Kasse oder kontaktieren uns über unser Kontaktformular.

Sie können innerhalb von vier Wochen nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch so detailliert wie möglich, gerne mit ärztlichen Attesten oder einem Pflegetagebuch. Wir helfen Ihnen dabei.

Ja. Wenn sich Ihr Pflegebedarf deutlich verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Neubegutachtung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Wir unterstützen Sie bei diesem Antrag einfach und digital über unsere Webseite.

Ja. Wir halten alle gesetzlichen Datenschutzvorgaben ein: DSGVO sowie ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018. Zusätzlich sind wir als Leistungserbringer für Pflegekassen präqualifiziert (IK 330909678) – das ist die gleiche Prüfung wie für eine Apotheke.


Ablauf nach Antragsstellung

Was passiert nach der Antragstellung?

Ihre Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof mit einer Begutachtung. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihren Pflegegrad.

Der Termin findet meist zu Hause statt und wird von einer Gutachterin oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) durchgeführt. Dabei wird anhand definierter Kriterien geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und wo Unterstützung benötigt wird. Der Termin dauert häufig zwischen 30 und 90 Minuten.

Ja. Informieren Sie den Medizinischen Dienst oder Ihre Pflegekasse möglichst frühzeitig. In der Regel kann ein neuer Termin vereinbart werden.


Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern. Typische Beispiele sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Produkte können bei vorliegendem Bedarf bis zu einem Umfang von 42 € monatlich von der Pflegekasse übernommen werden (§ 40 SGB XI).

Die Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln. Sie wird direkt zu Ihnen nach Hause geliefert, kostenlos und ohne eigenen Aufwand. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat gemäß § 40 SGB XI bei vorliegendem Bedarf.

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch.

Nein. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und häuslicher Pflege haben grundsätzlich Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Kosten können im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs von der Pflegekasse übernommen werden. Es gibt keine Versandkosten und keine versteckten Gebühren.

Sie können Ihre Pflegebox individuell nach Bedarf zusammenstellen. Je nach Bedarf können Sie folgende Produkte auswählen: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmal-Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen sowie Mundschutz und FFP2-Masken. Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Einlagen gehören nicht zur Pflegebox. Sie werden vom Arzt verordnet und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet (§ 33 SGB V). Mehr dazu finden Sie in Abschnitt 5.

Sie können die Pflegebox direkt auf unserer Webseite beantragen. Sie wählen Ihre Wunschprodukte aus, geben Ihre persönlichen Daten und die Versichertennummer ein und unterschreiben digital. Wir kümmern uns dann um alles Weitere, inklusive der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Nein. Für die Pflegebox brauchen Sie kein Rezept. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege – beantragen wir die Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Wir reichen Ihren Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel 7 bis 14 Tage. Sobald die Pflegekasse zugestimmt hat, wird die erste Lieferung auf den Weg gebracht. Danach kommt die Pflegebox automatisch jeden Monat.

In den meisten Fällen wird die Genehmigung auf unbefristete Zeit oder für mindestens ein Jahr erteilt. Sie müssen den Antrag also in der Regel nur einmal stellen. Bei befristeten Genehmigungen erhalten Sie rechtzeitig einen Hinweis.

Ja. Sie können die Produktzusammenstellung jeden Monat flexibel anpassen. Brauchen Sie zum Beispiel mehr Desinfektionsmittel und weniger Schutzschürzen, ändern Sie das ganz einfach in Ihrem Kundenkonto oder über unser Kontaktformular.

Ein wiederverwendbarer Bettschutz ist eine waschbare Schutzauflage für die Matratze – wasserdicht, atmungsaktiv und bis zu 100-mal bei 95 °C waschbar. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können einmal jährlich über die Pflegekasse eine begrenzte Stückzahl beantragen (§ 40 SGB XI) – je nach Kasse bis zu vier Stück.

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Kündigen Sie zunächst bei Ihrem bisherigen Anbieter und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung senden Sie an uns. Anschließend beantragen Sie die Pflegebox ganz einfach über unsere Webseite neu. Wenn Sie rechtzeitig kündigen, läuft Ihre Versorgung dabei ohne Unterbrechung weiter.

Ja. Sie können die Lieferung jederzeit pausieren, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt. Auch Lieferadresse und Lieferintervall lassen sich anpassen. Melden Sie sich dazu einfach über unser Kontaktformular.


Pflegeleistungen

Welche Leistungen bekomme ich mit einem Pflegegrad?

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Die wichtigsten sind: Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen), Pflegesachleistungen (für Pflegedienste), Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Die Beträge steigen mit dem Pflegegrad.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und gilt für alle Pflegegrade (1 bis 5). Sie können damit bestimmte Dienstleistungen bezahlen, zum Beispiel Alltagshilfen, Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen. Nicht genutztes Guthaben kann bis zu zwölf Monate lang übertragen werden.

Verhinderungspflege greift, wenn Ihre Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. Die Pflegekasse übernimmt dann Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Seit dem 1. Juli 2025 steht hierfür ab Pflegegrad 2 gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein jährliches Budget von 3.539 € zur Verfügung, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Bei Kurzzeitpflege wird ein Pflegebedürftiger für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Hierfür steht ab Pflegegrad 2 gemeinsam mit der Verhinderungspflege ein jährliches Budget von 3.539 € zur Verfügung, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

In einer Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und abends wieder nach Hause gebracht. Das entlastet pflegende Angehörige und fördert soziale Kontakte. Die Kosten trägt die Pflegekasse je nach Pflegegrad anteilig.

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab: Pflegegrad 2: 347 €/Monat, Pflegegrad 3: 599 €/Monat, Pflegegrad 4: 800 €/Monat, Pflegegrad 5: 990 €/Monat (Stand 2026). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Ja. Sie können beide Leistungen anteilig nutzen. Das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität.


Inkontinenzversorgung

Was ist Inkontinenz?

Inkontinenz bedeutet, dass jemand keinen oder nur eingeschränkten Einfluss auf die Blasen- oder Darmausscheidung hat. Das betrifft viele pflegebedürftige Menschen. Man unterscheidet zwischen Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz oder einer Kombination aus beidem. Für alle Formen gibt es heute zuverlässige und komfortable Hilfsmittel, die den Alltag deutlich erleichtern und ein normales, selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die die häusliche Pflege unterstützen und nach § 40 SGB XI über die Pflegekasse abgerechnet werden – mit bis zu 42 € pro Monat und ohne ärztliche Verordnung.
Inkontinenzprodukte wie Windeln, Einlagen oder Vorlagen sind dagegen Hilfsmittel nach § 33 SGB V und werden über die Krankenkasse abgerechnet. Dafür ist ein ärztliches Rezept notwendig.

Ja, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Inkontinenzprodukte, wenn Ihr Arzt eine Verordnung mit entsprechender Diagnose ausstellt. Mit diesem Rezept können Sie die Produkte bei einem Sanitätshaus, einer Apotheke oder einem Versandanbieter beziehen und sich dort beraten lassen, welche Produkte für Ihren Bedarf am besten geeignet sind. Der Eigenanteil kann je nach Versicherung und Produkt unterschiedlich sein.

Inkontinenzprodukte lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: aufsaugende und ableitende Hilfsmittel. Zu den aufsaugenden Produkten zählen Einlagen, Vorlagen, Pants (Inkontinenzhosen) oder Netzhosen (zur Fixierung von Vorlagen), die in verschiedenen Saugstärken erhältlich sind. Ableitende Hilfsmittel wie Katheter oder Kondomurinale leiten den Urin gezielt ab. Welches Produkt am besten geeignet ist, hängt vom Grad der Inkontinenz und den individuellen Bedürfnissen ab. Ihr Arzt oder Sanitätshaus berät Sie gerne.

Eine Inkontinenz allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Kommen jedoch weitere gesundheitliche Einschränkungen hinzu, wie eingeschränkte Mobilität oder Demenz, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Es empfiehlt sich, den Pflegeantrag zu stellen, da auch ein niedriger Pflegegrad bereits Anspruch auf Leistungen gibt.

Für inkontinente Pflegebedürftige ist insbesondere die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (derzeit 42,00 € monatlich) von Bedeutung. Zusätzlich können Inkontinenzhilfen wie Vorlagen oder Pants von der Krankenversicherung übernommen werden. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können darüber hinaus weitere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Ja. Einmal-Bettschutzeinlagen sind als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bestandteil der monatlichen Pflegebox und werden über die 42 € Pauschale der Pflegekasse abgedeckt.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen können zusätzlich einmal jährlich über einen separaten Antrag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die genehmigte Stückzahl wird dabei individuell festgelegt und kann je nach Kasse unterschiedlich sein (bei einigen Kassen bis zu vier Stück).

Bei der Pflege von Menschen mit Inkontinenz ist Hygiene besonders wichtig. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel schützen beide Seiten. Wechseln Sie Inkontinenzprodukte regelmäßig und pflegen Sie die Haut mit geeigneten Produkten, um Reizungen zu vermeiden. Sprechen Sie auch das Thema offen an – viele Betroffene schämen sich und ziehen sich zurück. Einfühlsame Kommunikation hilft.


Spezialthemen

Was gilt, wenn ich beihilfeberechtigt bin?

Beihilfeberechtigte Personen gehen zunächst in Vorleistung. Im Beihilfefall übernimmt die Pflegekasse die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte trägt die Beihilfestelle. Wir rechnen den Anteil der Pflegekasse direkt ab. Für die verbleibende Hälfte erhalten Sie eine Rechnung, die Sie nach der Zahlung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen können. Die Erstattung erfolgt anschließend direkt an Sie. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihre Beihilfestelle oder unser Kontaktformular weiter.

Ja. Auch wenn ein Pflegedienst die häusliche Pflege teilweise übernimmt, haben Sie Anspruch auf die Pflegebox.

Wenn die Wohnung für den Pflegealltag angepasst werden muss, zum Beispiel durch Haltegriffe, eine ebenerdige Dusche oder eine Rampe, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haus, können die Budgets für eine Maßnahme addiert werden.

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, teilen Sie uns das bitte so früh wie möglich mit. Wir aktualisieren Ihre Daten und holen bei Bedarf eine neue Kostenübernahmeerklärung ein, damit Ihre Versorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.

In einem vollstationären Pflegeheim haben Sie keinen Anspruch mehr auf die monatliche Pflegebox, da die Einrichtung die Versorgung übernimmt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit wir die Lieferung einstellen können. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

Sie können jederzeit und ohne Fristen kündigen über den Button „Vertrag widerrufen" auf digitaler-pflegeantrag.de. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Es entstehen keine Kosten für die Kündigung.

Hinter Digitaler Pflegeantrag steht die Perulatus GmbH mit Sitz in Deutschland. Wir sind als Leistungserbringer für Pflegekassen präqualifiziert (IK 330909678) – die gleiche Prüfung wie für eine Apotheke. Wir sind kein Versicherungsunternehmen, sondern Ihr Servicepartner im Antragsprozess.


Haben Sie noch Fragen?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder starten Sie jetzt direkt mit Ihrem Pflegeantrag.

Maria

Digitale Pflegeassistentin

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