Alles Wissenswerte über Pflegegrad 2

Inhaltsübersicht

Der Pflegegrad 2 ist ein wichtiger Meilenstein im deutschen Pflegesystem. Mit Erreichen des Pflegegrades 2 erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanzielle Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Leistungen der Pflegegrad 2 beinhaltet und wie Sie den Pflegegrad beantragen können. Zudem bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.

Pflegegrad 2

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste Pflegegrad auf der Skala des deutschen Pflegesystems. Er wird Personen zugesprochen, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und Unterstützung im Alltag benötigen. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder das Unternehmen Medicproof festgestellt. Dabei wird nicht nur der zeitliche Aufwand der Pflegepersonen berücksichtigt, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Kriterien und Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Der MDK führt eine Begutachtung durch und vergibt Punkte je nach Grad der Selbstständigkeit. Für den Pflegegrad 2 müssen zwischen 27 und 47,5 Punkte vergeben werden. Personen, die vor der Reform des Pflegegesetzes bereits Pflegestufe 0 oder 1 hatten, wurden automatisch in den Pflegegrad 2 überführt.

Pflegegrad 2: Menschen auf einer Bank

Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen von der Pflegekasse. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Im Folgenden werden die Leistungen im Detail erläutert:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 Euro zur Verfügung. Alternativ können Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Hierfür stellt die Pflegekasse monatlich 760 Euro zur Verfügung.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Dieses Geld kann für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote verwendet werden. Damit sollen pflegende Angehörige entlastet und die Teilhabe am sozialen Leben gefördert werden.

Kurzzeitpflege

Wenn eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Hierfür stellt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Während der Kurzzeitpflege erhalten die Pflegebedürftigen weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes.

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass die pflegende Person, meist ein Familienangehöriger, ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Während der Verhinderungspflege erfolgt auch die Weiterzahlung von 50 Prozent des Pflegegeldes.

Weitere Leistungen und Unterstützung

Neben den finanziellen Leistungen gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2. Dazu zählen:

Tagespflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben keinen extra Geldbetrag für die Tages- oder Nachtpflege, können jedoch den monatlichen Betrag für Pflegesachleistungen von 760 Euro dafür verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Bei Bedarf an baulichen Veränderungen im Wohnraum, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhöhen, können Zuschüsse von der Pflegekasse beantragt werden.

Medizinische Hilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf monatliche Zuschüsse von 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Zudem können Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie einen Hausnotruf beantragt werden.

Pflegehilsmittel

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können kostenlose Beratung und Beratungsbesuche nutzen, um ihre pflegerische Versorgung zu optimieren und einen altersgerechten Wohnungsumbau zu planen.

Digitale Pflegeanwendung für Pflegegrad 2

Um den Pflegealltag zu erleichtern und eine bessere Organisation der Versorgung zu ermöglichen, gibt es mittlerweile digitale Pflegeanwendungen. Mit einer Online-Pflegeanwendung können Angehörige und Pflegekräfte den Pflegebedürftigen besser unterstützen und den Überblick über Termine, Medikation und weitere pflegerische Maßnahmen behalten.

Fazit

Der Pflegegrad 2 bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung und verschiedene Leistungen, um den Pflegealltag zu erleichtern. Durch eine individuelle Begutachtung werden die Bedürfnisse und der Grad der Selbstständigkeit ermittelt, um den passenden Pflegegrad festzulegen. Bei der Beantragung des Pflegegrades und der Inanspruchnahme der Leistungen stehen Ihnen professionelle Berater zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeiten, um eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu erhalten.

Wichtig zu wissen

Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch ein Punktesystem.

Je mehr Punkte der Patient bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Unterstützung durch die Pflegekasse.