(1) WARUM WERDEN HIER MEINE DATEN BENÖTIGT?
Diese werden benötigt, falls wir bei Unklarheiten mit Ihnen in Kontakt treten möchten.
(2) WANN WERDE ICH KONTAKTIERT?
Wir kontaktieren Sie nur, wenn wichtige Daten fehlen, welche für die Antragsstellung relevant sind. Die Pflegekasse kontaktiert Sie, sobald die Einstufung in einen Pflegegrad ansteht (z. B. wegen eines Hausbesuches). Daher sollten Sie als Ansprechpartner / Betreuer Ihre Kontaktdaten angeben.
(3) WAS IST EIN BETREUER?
Falls ein Pflegebedürftiger grundlegende Alltagsangelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, kann eine Betreuung beim Amtsgericht beantragt werden. Sind Sie ein solcher richterlich bestellter Betreuer, verfügen Sie über einen dementsprechenden Nachweis, welchen Sie bei der Antragsstellung mit einreichen müssen.
Auch ohne Richter kann eine Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht vorliegen, welche vom Pflegebedürftigen unterschrieben wurde. Auch hierbei müssen Sie einen Nachweis einreichen.
Falls Sie ein dementsprechendes Dokument noch nicht haben und Sie beispielsweise die Betreuungs- / Vorsorgevollmacht vom Pflegebedürftigen erhalten möchten, können Sie das Vorsorgevollmachtsformular des Bundesministeriums der Justiz herunterladen und ausfüllen. Reichen Sie jedoch immer einen dementsprechenden Nachweis mit der Antragsstellung ein.
Eine notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht kann erfolgen, muss jedoch nicht zwingend sein.
In jedem Falle sind dann Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen und Terminvereinbarungen wichtig und sollten im Antrag entsprechend vermerkt werden.