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Der Entlastungsbetrag wird Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege gewährt, einschließlich Pflegebedürftiger des Pflegegrades 1. Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zu, insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr.
Dieser Betrag ist dazu gedacht, qualitätsgesicherte Leistungen anzubieten, um pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende zu entlasten sowie die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag, Angebote zur Entlastung wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege, sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.
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Wir helfen Angehörige rund um das Thema Pflege. Weil es einfach zu wichtig ist.
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Häufig gestellte Fragen
Der Entlastungsbetrag ermöglicht qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dazu gehören beispielsweise Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag, Angebote zur Entlastung wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege, sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.
Ja, in bestimmten Fällen können auch Angehörige den Entlastungsbetrag abrechnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Abrechnung des Entlastungsbetrags von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren können. Wir empfeheln, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegedienstleister über die konkreten Möglichkeiten der Abrechnung zu informieren.
Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, einschließlich Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1.
Ja, Ihre Daten sind sicher. Wir halten alle Vorschriften (z.B. DSVGO, ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018, SOC-2 Typ II) ein und sind zusätzlich als Leistungserbringer für die Krankenkassen präqualifiziert. Die Präqualifizierung ist die gleiche Prüfung und Auditierung wie z.B. für eine Apotheke. Unser Präqualifizierungsnummer ist: IK 330909678