Pflegebedürftigkeit

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Pflegebedürftigkeit

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftige Frau und Helfer Digitaler Pflegeantrag

Die Definition schlechthin für Pflegebedürftigkeit gibt es so nicht, da sich ein Mensch weder in Gesundheit, Krankheit oder Alter in Schubladen packen lässt. Daher sind für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit viele Faktoren notwendig, die alle in einer Summe zum Ergebnis führen: die Fähigkeit in den alltäglichen Dingen des Lebens ist soweit eingeschränkt, dass es fremder Hilfe bedarf, diese ausreichend zu verrichten.

Dieser Hilfebedarf muss erkannt werden, damit beispielsweise eine Einstufung in einen Pflegegrad beantragt und bewilligt werden kann und so entsprechende – finanzielle, pflegerische und medizinische – Hilfen eingeleitet werden können.

Pflegebedürftigkeit - was ist das?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, allein und ohne fremde Hilfe für sich selbst zu sorgen. Pflegebedürftigkeit bedeutet er ist auf pflegerische Versorgung, also auf Hilfe anderer Personen angewiesen. Eine Pflege, die durch die Leistungen der Pflegekasse unterstützt wird, bedarf gewisser Voraussetzungen. Es muss sich um Aufgaben handeln, die für das tägliche Überleben notwendig sind. Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger von Ihnen beispielsweise nicht mehr in der Lage sind, Ihren Garten selbst zu versorgen, ist dies in der Regel ein Problem des Alters. Fällt das Einkaufen aber schwer, die Körperpflege oder die Zubereitung von Mahlzeiten, handelt es sich um existenzielle Dinge, die einer Pflege bedürfen. Somit ist es wichtig herauszufinden, welche Tätigkeiten genau schwerfallen und ob ein eigenständiges Leben überhaupt noch möglich ist. Wenn dem nicht so ist, müssen Sie eine Pflege organisieren. Auch diverse Pflegehilfsmittel der Pflegekasse stehen zur Verfügung.

Die Pflegestufe ist dabei eine wichtige Unterstützung, da die Pflege eines Menschen hohe Kosten verursachen kann. Das Geld, das Sie aus der Pflegeversicherung enthalten, können Sie die für Pflege Ihres Verwandtenaufwenden, auch für die Kurzzeitpflege. Wie Sie diese Pflege organisieren, ist Ihnen überlassen. Sie können die Pflege bzw. die Kurzzeitpflege selbst übernehmen oder einen Pflegedienst beauftragen. Dies ist eine individuelle Entscheidung, die jede Familie für sich selbst treffen muss. Ein digitaler Antrag auf den Pflegegrad bringt schnelle Gewissheit, ob eine Unterstützung aus der Pflegekasse ohne Widerspruch bewilligt wird.

Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

Im Sozialgesetzbuch ist sehr genau definiert, wann eine Person als pflegebedürftig gilt, daher sind in § 14 und 15 eindeutige Kriterien vermerkt, die erfüllt werden müssen. Werden diese erfüllt, gilt ein Mensch als pflegebedürftig und entsteht ein Anspruch auf Leistungen auf Pflegeleistungen. Dabei können diese sehr individuell sein sein – entsprechend der vorliegenden Pflegebedürftigkeit.

Eine Pflegebedürftigkeit wird in erster Linie anhand der Dauer beschrieben. Mit einer Dauer voraussichtlich für mindestens sechs Monate in der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten eingeschränkt in alltäglichen Tätigkeiten in ausreichendem Umfang nachzukommen, gilt man als pflegebedürftig.

Dabei können diese Einschränkungen vielfältiger Natur sein. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten können aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen Rolle spielen wie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen.

Dabei sind Dinge des Alltagslebens und sozialer Kontakte schwierig selbst zu bewältigen und eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches liegt vor.

Laut § 14 SGB XI sind: „Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und dadurch der Hilfe durch anderer Personen bedürfen. Dabei muss es sich per Definition immer um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder auch psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.“

Pflegebedürftig durch einen Schlaganfall - Digitaler Pflegeantrag

Auch wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Pflegebedürftigkeit rückbilden könnte (z.B. bei einem Schlaganfall mit angedachter Rehabilitation), sollte ein Antrag auf Pflegegrad und Pflegegeld gestellt werden. Wir von Digitalen Pflegeantrag haben dafür eigens eine App kreiert, die Ihnen die Antragsstellung so leicht wie möglich macht, ob für eine Neueinstufung oder auch Neubewertung (falls beispielsweise eine Graderhöhung aufgrund Zunahme der Pflegebedürftigkeit beantragt wurde). Im Falle einer Änderung reicht eine kurze Mitteilung um Pflegegeld etc. entfallen zu lassen, jedoch kann die Zahlung nur mittels Antrag in Gang gebracht werden. Die Zahlung selbst kann rückwirkend erfolgen – zum Tag der Antragsstellung. 

Pflegegrad und Pflegebedürftigkeit sind nicht das Gleiche

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, muss noch lang kein Pflegegrad zugestanden werden. Ist eine Person zwar eingeschränkt in ihrer alltäglichen Lebensführung und benötigt hierbei Unterstützung, kann es durchaus sein, dass trotzdem kein Pflegegrad zugestanden wird. Gerade, wenn die benötigte Unterstützung gering ist (beispielsweise 1 x pro Woche einkaufen gehen), liegt keine ausreichende Pflegebedürftigkeit vor und es werden keine Leistungen der Pflegeversicherung zugesprochen.

Diverse Probleme können erkrankte oder alten Menschen durchaus noch selbstständig oder mit geringer Hilfe kompensieren oder bewältigen, sofern gewisse Rahmenbedingungen in der Versorgung (z.B. durch Angehörige) geschaffen werden oder geschaffen werden können. 

Einstufung in Pflegegrade (vorher: Pflegestufen)

Wird dennoch ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufen) bei der Pflegekasse beantragt, beispielsweise über den Digitalen Pflegeantrag, werden die durch die Krankheit bedingte Belastungen oder Anforderungen im häuslichen Umfeld begutachtet. Hierfür wird der MDK (medizinische Dienst der Krankenkassen) hinzugezogen, der anhand des Hausbesuches ein Gutachten mit der Entsprechenden Einteilung in Pflegestufen vornimmt.

Der MDK prüft die die Pflege- und Hilfsbedürftigkeit sowie die daraus resultierende Gestaltung des Alltagslebens. Dabei wird dem Antrag stattgegeben, wenn in einem der sechs Bereichen, die für die Gradeinteilung wichtig sind, der Pflegebedürftigkeitsbegriff erfüllt wird:

  1. Mobilität: Hier wird die körperliche Situation bewertet, die Beweglichkeit im allgemeinen, das Fortbewegen innerhalb des Zuhauses sowie die Fähigkeit des Treppensteigens.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierbei spielen Verstehen und Sprechen eine zentrale Rolle, Demenz wird hier ein entscheidender Faktor, da auch Orientierung zu Zeit, Ort, Situation und zur Person selbst eine Rolle spielen. Ebenso wird hier das Einschätzen von Gefahren und Risiken und die Fähigkeit eines Gesprächs aufgegriffen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umkehr des Tag- Nachtrhythmus mit Schlafphasen unterm Tag und motorischer Unruhe nachts, die Abwehr pflegerischer Verrichtungen, Angst, Aggression, Überforderung und alle Probleme, die aufgrund des Selbstpflegedefizites entstehen und sowohl für den Betroffenen belastend sind, aber auch die Pflege und Betreuung extrem erschweren.
  4. Selbstversorgung: Das selbstständige Benutzen der Toilette spielt hier ebenso eine Rolle wie Körperpflege (Waschen) und Anziehen bzw. Ernährung (Essen und Trinken).Umgang mit Belastungen aus Krankheit und Therapie beeinflussen einen Pflegegrad
  5. Umgang mit Belastungen aus Krankheit und Therapie: Hier wird geprüft, ob der Betroffene selbstständig in der Lage ist, Medikamente einzunehmen oder notwendige Maßnahmen (z.B. Blutzuckermessungen bzw. notwendige Insulingaben) selbst vorzunehmen. Kann ein Arzt selbstständig besucht werden oder können Hilfsmittel wie beispielsweise Rollator, Prothese, Korsett, orthopädische Schuhe zweckgemäß angewandt werden.

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: In dieser Kategorie wird geprüft, inwieweit der Tagesablauf vom Betroffenen selbstständig gestaltet werden kann. Vom direkten Kontakt mit anderen bis hin zum wahrnehmen fester Termine (z.B. Gesprächskreise, Chor) ohne dabei der Hilfe durch andere bedürfen.

Anhand dieser Kategorien vergibt der Gutachter Punkte, die sich nach dem Defizit des Betroffenen richten. Je höher die Punktzahl am Ende, desto höher ist der Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen und damit der daraus resultierende Pflegegrad.

Dabei ist wichtig, ob der Pflegebedürftige: 

in den Bereichen ist.

Zudem spielt eine Rolle, ob gewisse Fähigkeiten der Kompensation der Pflegebedürftigkeit 

Dadurch kann es gut sein, dass zwei Pflegebedürftige mit annährend den gleichen Erkrankungen zwei verschiedene Pflegegrade zugeteilt bekommen. Beispielsweise kann ein beinamputierter älterer Mensch innerhalb kürzester Zeit mit der Prothese problemlos eigenständig wieder laufen, ein anderer hingegen hat Probleme selbst mit einem Rollstuhl zurecht zu kommen. Eine Grunderkrankung, zwei verschiedene Pflegegrade. 

Pflegegrad Punktezahl Grad der Selbstständigkeit
1
12,5 bis 27 Punkte
Geringe Beeinträchtigung, weitestgehende Selbstständigkeit
2
27 bis 47,5 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3
47,5 bis 70 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4
70 bis 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5
90 bis 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (z.B. durch Demenzerkrankungen)

So stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad

Sie können einen Pflegeantrag stellen, wenn Sie ein Defizit in der alltäglichen Lebensführung bei sich, einem Angehörigen oder einem Freund erkennen. Dafür können Sie eine Pflegeberatung wahrnehmen oder gleich einen Antrag auf Einteilung in die jeweiligen Pflegegrade stellen, bzw. auf Auszahlung von Pflegegeld. Wir vom Digitalen Pflegeantrag haben dafür eigens einen Online-Antrag eingerichtet, der für Sie die Antragsstellung so leicht wie nur möglich macht. 

  • Am besten stellen Sie schriftlich (bei uns online) einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der für den Betroffenen zuständigen Pflegekasse.
  • Der Antrag wird von uns direkt an die Pflegekasse oder Krankenkasse weitergeleitet. Diese beauftragen dann den MDK mit der Erstellung eines Gutachtens.
  • Spätestens jetzt werden wichtige Unterlagen, wie Arztbriefe, Berichte, Atteste etc. fällig, die Sie vorher bereits ganz bequem mit unserem Antrag einreichen können. Dadurch wird der Antrag deutlich schneller bearbeitet. Fehlende Unterlagen können Sie jedoch problemlos nachreichen.MDK Medizinischer Dienst Digitaler Pflegeantrag
  • Sie sollten bereits jetzt eine Art Pflegetagebuch führen um dem Gutachter des MDK das Leben im Alltag schildern zu können. Die hauswirtschaftliche Versorgung fällt hier ebenso wie die Pflege und die Unterstützung in den Dingen des täglichen Lebens ins Gewicht.
  • Der Gutachter des MDK wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren, welcher im häuslichen Umfeld stattfinden sollte.
  • Bereits bei dem Besuch hat der Gutachter gewisse Vorstellungen, die anhand der Dokumente, welche eingereicht wurden, getroffen wurden. Diese werden nun mit dem Fakten zuhause abgeglichen. Somit stellt der Gutachter dem Umfang der Pflegebedürftigkeit und den Anspruch an Pflegeleistungen fest. Dieser geht direkt an die Pflegekasse zurück, welche schlussendlich den Pflegegrad bestimmt.
  • Sie werden schriftlich mittels Bescheid über die Anerkennung oder auch über eine Ablehnung des Antrages informiert. Gegen letzteres können Sie einen Widerspruch einlegen. Auch hierbei begleiten wir vom Digitalen Pflegeantrag Sie umfassend.
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Unterschied Pflegestufen und Pflegegrade

Mittlerweile meint man fast, dass beides das gleiche widerspiegelt, dem ist jedoch nicht so. Die Pflegestufe 1 bis 3 wurden durch die Pflegegrade 1 bis 5 bzw. 6 ersetzt.

Diese Änderung war mehr als nötig, da bis dato kognitive Defizite keine oder kaum eine Rolle spielten, jedoch die pflegerische Versorgung mehr als erschweren. In den Pflegestufen fanden lediglich die körperlichen Defizite Beachtung, daher war die Pflegereform 2017 mehr als überfällig. 

Das wurde grundlegend verändert

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde völlig neu bewertet. Körperliche, kognitive oder psychische Probleme spielen insgesamt eine Rolle. Dadurch ist auch jemand pflegebedürftig im Sinne der Gesetzgebung, der psychisch krank, geistig behindert oder anderweitig in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist, selbst wenn körperliche Probleme nicht oder nur begleitend vorliegen. Dadurch stieg auch die Anzahl der Leistungsempfänger rasant an, was die Notwendigkeit der Begriffsänderung mehr als deutlich unterstrich.

Eine ambulante Versorgung des Pflegebedürftigen soll nach Möglichkeit bevorzugt werden und nicht eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung. Gerade ältere, kranke Menschen wünschen es sich, zuhause bleiben zu können. Liegt zudem noch eine Demenzerkrankung vor, ist jeder Wechsel des Umfeldes schwierig zu verkraften und führt nicht selten zu einer Verschlechterung der kognitiven Situation.

In höherem Maße werden daher auch kognitive Einschränkungen bedacht, wodurch auch ein Anspruch auf höhere Leistungen entsprechend der festgelegten Schwere bestehen. Auch diese können Sie im Antrag mittels App vom Digitalen Pflegeantrag geltend machen, einfacher denn je.

Pflegebedürftigkeit geht uns alle an

Jederzeit kann es soweit sein, man erkrankt, verunfallt oder ähnliches. Das Leben steht Kopf und man bedarf deshalb der Hilfe von Angehörigen oder Fachkräften. Daher ist es wichtig, sich gezielt damit auseinanderzusetzen – unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter, aber sobald es notwendig wird.

Eine Antragsstellung auf Pflegeleistungen und Einstufung kann und sollte zeitnah erfolgen, da Leistungen auch erst ab dem Tag der Antragsstellung und nicht ab dem Tag der Erkrankung bezahlt werden. Daher haben wir vom Digitalen Pflegeantrag eine App ins Leben gerufen, welche Ihnen die Antragstellung nicht nur einfach, sondern auch schnell ermöglicht. 

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Die Pflegesituation hat sich verschlechtert? Wir kümmern uns um eine Erhöhung des Pflegegrads und sie bekommen mehr Pflegegeld. 

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Bedingte Belastungen oder Anforderungen

Faktoren des Hilfebedarfs können körperlicher, seelischer oder geistiger Natur sein, ebenso können angeborene oder erworbene Behinderungen geltend gemacht werden.

Daher sind folgende Krankheitserscheinungen mit einem unmittelbaren Hilfebedarf verbunden:

  • Jegliche Funktionsstörungen im Bereich des Bewegungs- und Stützapparates (z.B. Amputationen, Lähmungen, Versteifungen).
  • Funktionsstörungen im Bereich der Sinnesorgane (z.B. Makuladegeneration) und inneren Organe (z.B. Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen).
  • Störungen im Bereich des zentralen Nervensystems. Hierunter fallen Antriebs-, Orientierungs- und Gedächtnisstörungen (z.B. bei Demenzerkrankungen, Depressionen). Ebenso gehören endogene Psychosen (z.B. durch Drogenmissbrauch), Neurosen (z.B. infolge eines Traumas) oder geistige Behinderungen (z.B. frühkindlicher Hirnschaden infolge Sauerstoffmangel) dazu. 

Pflege durch Angehörige

Angehörige können einen Grundpfeiler einer „guten“ Pflege häufig erfüllen: das Leben zuhause, trotz aller Einschränkungen.

Ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad ist auch ein Antrag auf Pflegegeld, jedoch können pflegende Angehörige gemäß dem geltenden Pflegestärkungsgesetz mit mehr rechnen:

  • Pflegesachleistungen (z.B. ambulanter Pflegedienst, hauswirtschaftliche Versorgung)
  • Pflegegeld (entsprechend dem zugeteilten Pflegegrad)
  • Pflegehilfsmittel (z.B. Verbandsmittel, Inkontinenzversorgung, enterale Ernährung)
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Duschhocker, Lifter, Pflegebett)
  • Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld merklich verbessern (z.B. Umbau des Bades, Monate von Handläufen, Treppenlifter)

Somit soll die Pflege zuhause langfristig ermöglicht werden. Trotz aller Zusprüche ist es jedoch nur bis zu einem gewissen, individuellen Rahmen, zumutbar, Pflege zuhause zu leisten. Einer Unterbringung in eine teil- oder vollstationäre Einrichtung stehen bereits getätigte Zahlungen nicht im Wege. Unter Umständen macht dann auch eine Höherstufung des Pflegegrades Sinn, welche bei den turnusmäßigen Kontrollen oder per Antrag erfolgen kann.

Wichtig zu wissen

Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch ein Punktesystem.

Je mehr Punkte der Patient bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Unterstützung durch die Pflegekasse.