Pflegegrade – Ein Leitfaden

Inhaltsübersicht

Erfahren Sie alles, was Sie über Pflegegrade wissen müssen. Definitionen und häufig gestellte Fragen. Wir haben für Sie alles zusammengefasst.

Seit dem Jahre 1995 zahlen alle Arbeitnehmer verpflichtend in die Pflegeversicherung ein. Damit wurde die Pflegeversicherung neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu einem festen Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland.

  • Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen, wenn der Versicherte Unterstützung bei den Aufgaben des täglichen Lebens benötigt oder sich nicht mehr selbst helfen kann. Und das unabhängig vom Alter. Wer Unterstützung aus der Pflegekasse benötigt, muss bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, also einen Pflegegrad beantragen, um Pflegegeld zu erhalten.
  • Die Pflegekassen informieren in zahlreichen Ratgebern zu diesem Thema und bieten auch weiterführende Informationen an.  Interessierte Versicherte können sich zusätzlich für einen Newsletter anmelden. Weiterhin stellt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel und entsprechende Geräte zur Verfügung.
  • Das Pflegegeld ist von dem Grad der Einschränkung abhängig. Bis zum Jahre 2016. Ab dem Beginn des Jahres 2017 gibt es den Pflegegrad 1-5, die eine präzisere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erlauben. Die Pflegegrade haben die Pflegestufen abgelöst. Erfahren Sie, wie das System funktioniert, worin sich die Pflegegrade unterscheiden und wie Sie eine Pflegestufe beantragen können. Mittlerweile ist ein digitaler Antrag für den Pflegegrad möglich. Die Digitalisierung der Antragstellung kann für alle Krankenkassen Anwendung finden. 

Pflegebedürftigkeit - Was ist das?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, allein und ohne fremde Hilfe für sich selbst zu sorgen. Pflegebedürftigkeit bedeutet er ist auf pflegerische Versorgung, also auf Hilfe anderer Personen angewiesen.

Eine Pflege, die durch die Leistungen der Pflegekasse unterstützt wird, bedarf gewisser Voraussetzungen. Es muss sich um Aufgaben handeln, die für das tägliche Überleben notwendig sind.

  • Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger von Ihnen beispielsweise nicht mehr in der Lage sind, Ihren Garten selbst zu versorgen, ist dies in der Regel ein Problem des Alters.
  • Fällt das Einkaufen aber schwer, die Körperpflege oder die Zubereitung von Mahlzeiten, handelt es sich um existenzielle Dinge, die einer Pflege bedürfen.

Somit ist es wichtig herauszufinden, welche Tätigkeiten genau schwerfallen und ob ein eigenständiges Leben überhaupt noch möglich ist. Wenn dem nicht so ist, müssen Sie eine Pflege organisieren.

Der Pflegegrad ist dabei eine wichtige Unterstützung, da die Pflege eines Menschen hohe Kosten verursachen kann. Das Geld, das Sie aus der Pflegeversicherung enthalten, können Sie die für Pflege Ihres Angehörigen aufwenden. Wie Sie diese Pflege organisieren, ist Ihnen überlassen. Sie können die Pflege selbst übernehmen oder einen Pflegedienst beauftragen. Dies ist eine individuelle Entscheidung, die jede Familie für sich selbst treffen muss. Ein digitaler Antrag auf den Pflegegrad bringt schnelle Gewissheit, ob eine Unterstützung aus der Pflegekasse bewilligt wird.

Wichtig zu wissen

Durch die Umwandlung der Pflegestufe in den Pflegegrad durfte kein Patient schlechter gestellt werden. Somit sah die Praxis vor, alle Pflegebedürftigen eine oder zwei Stufen höher einzustufen, als dies bisher der Fall war.

Der Pflegegrad 1 wurde neu eingeführt, um einer höheren Anzahl an Personen den Zugang zur Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, gab es zunächst drei Pflegestufen. Dabei stand jede Pflegestufe für eine bestimmte Beeinträchtigung. Die Notwendigkeit der Pflege ist jedoch im Verlauf der Jahre differenzierter geworden. Die Menschen werden immer älter, und die altersbedingten Erkrankungen nehmen zu.

Ein großes Problem stellen beispielsweise Demenzerkrankungen dar, die in den letzten zehn Jahren stark zugenommen haben.

Unzureichende Berücksichtigung von Demenz und schwerer Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe

Demenz wurde in der alten Pflegestufe nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Um eine bessere Beurteilung zu ermöglichen, wurde die Pflegestufe 0 eingeführt, in der Patienten mit diesem Problem eingestuft werden konnten. Gleichermaßen wurden schwere Fälle von Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe 3 nicht ausreichend berücksichtigt. Dies führte dazu, dass die Regierung zum Jahre 2017 eine Änderung auf den Weg gebracht hat.

Wenn Sie mit der alten Pflegestufe vertraut sind, etwa weil Sie schon länger in der Pflege arbeiten, können Sie jede Pflegestufe auf den neuen Pflegegrad umrechnen.

Es handelt sich nicht um eine grundlegende neue Definition, sondern lediglich um eine Anpassung: Der „alte“ Pflegegrad wurde in die neue Pflegestufe eingebracht, wobei nun eine Aufteilung in fünf und nicht mehr in drei Bereiche erfolgt. Ein digitaler Antrag auf den Pflegegrad berücksichtigt selbstverständlich die neue Einteilung.

Entlastungsleistungen beantragen

Gegenüberstellung von Pflegestufe und Pflegegrad

Zum besseren Verständnis ist es möglich, die Pflegestufe in den Pflegegrad umzurechnen. Dies ist vor allem für diejenigen wichtig, die mit der Pflegestufe mehr vertraut sind als mit dem Pflegegrad.

Durch die Umwandlung der Pflegestufe in den Pflegegrad durfte kein Patient schlechter gestellt werden. Somit sah die Praxis vor, alle Pflegebedürftigen eine oder zwei Stufen höher einzustufen, als dies bisher der Fall war. Der Pflegegrad 1 wurde neu eingeführt, um einer höheren Anzahl an Personen den Zugang zur Pflegeversicherung zu ermöglichen. 

Die Umwandlung der Pflegestufen im Überblick
Pflegegrad 1: Neu
Pflegegrad 2: Entspricht der Pflegestufe 0 mit Demenz/ der Stufe 1 ohne Demenz
Pflegegrad 3: Entspricht der Pflegestufe 1 mit Demenz/ der Stufe 2 ohne Demenz
Pflegegrad 4: Entspricht der Pflegestufe 2 ohne Demenz / der Stufe 3 mit Demenz
Pflegegrad 5: Entspricht der Pflegestufe 3 / der Stufe 3 mit Härtefall

Wichtig zu wissen

Die Beurteilung des Pflegegrades durch einen Gutachter kann jederzeit neu beantragt werden.

Wenn die Leistungsfähigkeit eines Pflegebedürftigen nachlässt oder eine Krankheit schnell voranschreitet, ist es möglich, eine neue Beurteilung anzufordern, um den Pflegegrad und auch die Leistungen neu bewerten und berechnen zu lassen. 

Beurteilung erfolgt zeitnah

Der mit der Beurteilung des Patienten beauftragte Dienst der Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antrag zeitnah nachzukommen. So ist es möglich, eine notwendige Pflege auch kurzfristig zu organisieren.

Die Begutachtung erfolgt im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen durch einen Gutachter. Es wird geschaut, welche Tätigkeiten der Pflegebedürftige selbst verrichten kann und wo Hilfe benötigt wird.

Je höher die Notwendigkeit der Hilfe von außen ist, desto höher ist auch der Pflegegrad

Leistungen der einzelnen Pflegegrade

Jeder Pflegebedürftige befindet sich mit seinen Beeinträchtigungen in einer einzigartigen Situation in seinem Leben. Somit ist es wichtig, diese Situation individuell und realistisch zu beurteilen.

Aus diesem Grund ist die Pflegestufe 1 bis 3 durch fünf Pflegegrade abgelöst worden. Diese Pflegegrade erlauben eine bessere Beurteilung der individuellen Situation. So kann die Pflege zum Vorteil für den Betroffenen gestaltet werden.

Erfahren Sie im Zuge einer Pflegeberatung, was die Pflegegrade für die Pflege eines Angehörigen bedeuten und wie viel Unterstützung Sie beanspruchen können. Für jeden Pflegegrad gibt es eine Definition. Diese stellt neben weiteren zu beurteilenden Merkmalen die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad und damit für die Organisation der Pflege. 

Wichtig zu wissen

Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch ein Punktesystem.

Je mehr Punkte der Patient bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Unterstützung durch die Pflegekasse. 

Die Beschreibung der Pflegegrade 1- 5

Erfahren Sie, welche Unterstützung Sie bei der Pflege eines Angehörigen oder für Ihre eigene Pflege bekommen können. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der jeweiligen Pflegestufe abhängig ist.

Die einzelnen Pflegegrade unterliegen einer festen Definition. Die Mitarbeiter, die eine Beurteilung vornehmen, orientieren sich an der Definition und nehmen die Einstufung entsprechend vor.

Wenn Sie die grundlegenden Leistungen der Pflegegrade kennen, können Sie gut selbst beurteilen, ob die Einstufung gerechtfertigt ist oder ob Sie eher nicht einverstanden sind. Sollte dies so sein, können Sie einen Widerspruch einlegen.

In diesem Fall haben Sie das Recht, den Grad der Pflege durch einen unabhängigen Gutachter neu einschätzen zu lassen. Je besser Sie die Vorgaben kennen, desto eher gelingt es Ihnen, die Pflegestufe anhand der Beurteilung einzuschätzen. 

Wichtig zu wissen

Beachten Sie, dass Sie einen Einspruch gegen die Einstufung schriftlich einlegen und die Fristen einhalten müssen.

In der Regel haben Sie für den Einspruch einen Monat Zeit. 

Pflegegrad 1

Charakteristisch für den Pflegegrad 1 ist, dass der Antragsteller bislang noch keine Hilfe beanspruchen konnte, weil die Einschränkungen seiner Fähigkeiten zu gering waren. Ergibt das Ergebnis eine Einstufung in diesen Pflegegrad, kann der Betroffene erstmals Hilfe in der Pflege und andere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.  

Pflegegrad 2

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 setzt voraus, dass der Antragsteller vorher in der Pflegestufe 0 oder 1 eingestuft waren. Die neuere Einstufung in den Pflegegrad 1 wird ebenfalls anerkannt. 

Pflegegrad 3

Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 sind die Pflegestufen 2 oder 3 beziehungsweise der Pflegegrad 2 Voraussetzung. Es ist aber wichtig zu wissen, dass bei schweren Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen jederzeit eine Ersteinstufung in einen höheren Pflegegrad erfolgen kann. 

Bei einer altersbedingten Pflege oder Psychische Beeinträchtigungen schreiten die Beeinträchtigungen in der Regel nicht so schnell fort. Somit werden die Pflegestufen in diesen Fällen nacheinander vergeben, um den jeweils aktuellen Problemen Rechnung zu tragen. 

Pflegegrad 4

Die Einstufung in den Pflegegrad 4 bedingt eine vorherige Einstufung in die Pflegestufe 3 oder eine akute Erkrankung/Therapie, die eine Selbstversorgung in der Regel unmöglich macht. 

Pflegegrad 5

Dieser Pflegegrad kommt zur Einstufung, wenn der Antragsteller bettlägerig ist und sich allein nicht mehr helfen kann. 

6 Kriterien für die Begutachtung zum Pflegegrad

Es gibt 6 Kriterien, in denen die pflegebedürftigen Personen geprüft werden. Für jedes dieser Kriterien gibt es bis zu 16 Unterpunkte, die in Bewertung einfließen.

Dies erlaubt eine umfassende Beurteilung, die zudem individuell und an die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst ist. 

Pflegegrade 6 Kriterien

1. Mobilität

In der Begutachtung wird geprüft, inwieweit sich der Pflegebedürftige allein fortbewegen kann. 

  • Ist das Laufen noch möglich, wird eine Gehhilfe, ein Rollator oder ein Rollstuhl benötigt? 
  • Kann der Pflegebedürftige allein aus dem Hause gehen und ist er in der Lage, Auto zu fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen?
  •  Inwieweit ist es ihm möglich, sich ohne fremde Hilfe innerhalb der eigenen Wände zu bewegen? 
  • Kann er Treppen steigen, ohne aktive Unterstützung sitzen und sich sicher in einer aufrechten Position halten? 

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In der Begutachtung wird geprüft, inwieweit sich der Pflegebedürftige allein fortbewegen kann. Ist das Laufen noch möglich, wird eine Gehhilfe, ein Rollator oder ein Rollstuhl benötigt? Kann der Pflegebedürftige allein aus dem Hause gehen und ist er in der Lage, Auto zu fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen? Inwieweit ist es ihm möglich, sich ohne fremde Hilfe innerhalb der eigenen Wände zu bewegen? Kann er Treppen steigen, ohne aktive Unterstützung sitzen und sich sicher in einer aufrechten Position halten? 

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Hier geht es darum herauszufinden, ob der Antragsteller unter psychischen Problemen leidet.

  • Ist er in der Lage, sich geistig klar zu artikulieren, oder gibt es Einschränkungen?
  • Ist der Pflegebedürftige aggressiv, spricht er Dinge aus, die keinen Zusammenhang haben, oder wirkt er verwirrt?

Ein wichtiger Punkt ist auch, ob der Antragsteller bereits psychologische Unterstützung durch eine Therapie benötigt oder hob eine solche Unterstützung geplant ist.

4. Selbstversorgung

In den Bereich der Selbstversorgung fallen Dinge wie die Körperpflege und das Einkaufen. Es wird in die Prüfung einbezogen, weil es wichtig ist festzustellen, inwieweit der Antragsteller bei der Bewältigung der grundlegenden Dinge des Alltags auf die Hilfe Außenstehender angewiesen ist.

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In diesem Punkt geht es um die Bewältigung der Probleme, die auf die Erkrankung zurückzuführen sind. Dies können Verbandswechsel sein, die Einnahme von Medikamenten, aber auch der Umgang mit externen Therapieformen wie einer Physiotherapie oder regelmäßigen Vorstellungen beim Arzt. 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Unter diesem Punkt stellt sich für den Gutachter die Frage, ob der Betroffene in der Lage ist, selbstständig Kontakte in seinem Leben zu pflegen und diese zu planen. Ist er in der Lage, Besuch zu empfangen oder Besuche bei Freunden oder Verwandten ohne Hilfe zu absolvieren. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Pflege, da die Wahrnehmung sozialer Kontakte gerade für pflegebedürftige Personen sehr wichtig sind. Ist dies nicht mehr selbstständig möglich, wirkt sich dies auf die Pflegestufe aus. 

Diese Pflegeleistungen können Sie beanspruchen

Hatte ein digitaler Antrag auf den Pflegegrad Erfolg und Sie haben für sich selbst oder für Ihren Angehörigen eine Bewilligung bekommen, besteht Anspruch auf eine monatliche Geldleistung aus der Pflegekasse. Diese Leistung bezieht zunächst der Pflegebedürftige. Er kann aber auch direkt an die pflegenden Personen – etwa Angehörige – oder an die Pflegeeinrichtung überwiesen werden. Die Geldleistung ist von dem Pflegegrad abhängig.

Wichtig zu wissen

Einige Pflegeleistungen, auch die Kurzzeitpflege, sind an eine tatsächliche Pflege gebunden.

Grundsätzlich können Sie auch dann Geldleistungen beanspruchen, wenn Sie keinen Pflegedienst engagieren und den Angehörigen zu Hause betreuen.

Diese sind aber geringer, als wenn Sie sich für eine vollstationäre Pflege entscheiden. Zudem sind einige Leistungen an die Bedürftigkeit gebunden.  ​

Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel
40 EUR
40 EUR
40 EUR
40 EUR
40 EUR
Hausnotruf
25 EUR
25 EUR
25 EUR
25 EUR
25 EUR
Wohngruppenzuschuss
214 EUR
214 EUR
214 EUR
214 EUR
214 EUR
Wohnraumanpassung
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
Pflegegeld monatlich
-
332 EUR
572 EUR
764 EUR
946 EUR
Kurzzeitpflege
-
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
Verhinderungspflege
-
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
Vollstationäre Pflege
-
770 EUR
1.262 EUR
1.775 EUR
2.005 EUR
Tages- und Nachtpflege
-
689 EUR
1.298 EUR
1.612 EUR
1.995 EUR

Digitaler Antrag für den Pflegegrad

Bislang war es notwendig, den Antrag für den Pflegegrad klassisch in Papierform zu stellen. Nunmehr ist es möglich, dass ein digitaler Antrag für den Pflegegrad gestellt werden kann.

Damit wird zwei Problemen Rechnung getragen: Der klassische Antrag für den Pflegegrad musste manuell ausgeführt und dann auf den traditionellen Wegen eingereicht werden. Dies kostete Zeit, die vor allem dann verloren ging, wenn ein Antragsteller auf eine schnelle Hilfe angewiesen ist. Dies kann beispielsweise bei der plötzlichen Entlassung aus dem Krankenhaus der Fall sein oder nach einem schweren Unfall oder einer unvorhergesehenen Erkrankung, die eine kurzfristige häusliche Pflege erforderlich macht. Dies ist beispielsweise bei einer Krebserkrankung mit notwendiger Chemotherapie erforderlich. Ein digitaler Antrag für den Pflegegrad kann den Prozess von der Antragstellung bis zur Bewilligung verkürzen.

Ein digitaler Antrag für den Pflegegrad kann eine Herausforderung sein. Vor allem ältere Menschen sind mit der Digitalisierung und mit dem Umgang im Internet nicht vertraut.

Da ein digitaler Antrag für den Pflegegrad Zeit sparen kann und zudem den Anforderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entspricht, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich für diese Variante entscheiden.

Ein digitaler Antrag für den Pflegegrad lässt sich direkt an die zuständigen Stellen übermitteln. Sie sparen die Zeit der Versendung des Antrags. Dies kann die Bearbeitung beschleunigen. Sie bekommen eher Unterstützung bei der Pflege, wenn ein digitaler Antrag für den Pflegegrad gestellt wird. 

Fazit

Die Ersetzung der Pflegestufe durch den Pflegegrad hat die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit transparenter gemacht. Die Einteilung der Bedürftigkeit ist exakter möglich, da es anstelle von drei Pflegestufen nunmehr fünf Pflegegrade gibt.

Vor allem Antragsteller, die Anzeichen von Demenz zeigen oder schwer pflegebedürftig sind, profitieren von dem neuen Pflegegrad.

Wer bereits vor dem Jahre 2017 eine Pflegestufe hatte, profitiert ebenfalls, da die Einstufung präziser vorgenommen werden kann.

In jedem Fall ist es durch die Umstellung von Pflegestufe zum Pflegegrad nicht zu Nachteilen für die Betroffenen gekommen. Vielmehr ist im Vergleich zur älteren Regelung eine genauere Beurteilung des Bedarfs möglich. Dies ist sowohl für die pflegebedürftigen Personen als auch für die Angehörigen ein großer Vorteil.

Die grundsätzlich schwierige Situation in der Pflege wird durch die bessere Einstufung vereinfacht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrade (FAQ)

Wie viel Geld bei welchem Pflegegrad?

Die Leistungen der Pflegeversicherungen richteten sich nach der notwendigen pflegerischen Versorgung. Dabei wird ein für Sie kostenloser Gutachter von den Pflegekassen beauftragt und  bewertet den Grad der Selbständigkeit. Das Gutachten an sich richtet sich nach den Anforderungen aus dem SGB XI. 

Wie wird Pflege definiert?

Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung und der sozial orientierten Absicherung. Pflege ist im Laufe der Zeit zu einem wichtigen Bereich des Gesundheitsbereiches geworden und prägt eine Reihe spezieller Berufsbilder wie zum Beispiel das des Altenpflegers.

Digitaler Pflegeantrag Medizinischer Dienst

Pflege setzt sich für die Gesundung von Erkrankten ein, verschafft Erholung bei chronischen Leiden und verhilft zur individuellen Lebensführung des Betroffenen. Noch dazu umfasst Pflege auch die Begleitung sterbender Personen. 

Der Begriff Pflege enthält:

  • die teilweise oder komplette kostenlose Durchführung von Handlungen, die zum persönlichen Wohlbefinden und zum Genesen eines pflegebedürftigen Menschen beitragen,
  • die aktive Kooperation des Betroffenen in den Bereichen der Diagnostik, der Therapie, der Prävention und der Rehabilitation,
  • die Beratung und Begleitung von Personen und deren Verwandten sowie deren Unterstützung bei pflegerischen Tätigkeiten und
  • das Erzeugen von Zuversicht und Lebensmut über die pflegerische Hilfe hinaus.

Wie ist der Ablauf beim Antrag auf Pflegeleistungen oder Pflegegeld?

Im Mittelpunkt des Antrags steht die Bewertung einer Pflegebedürftigkeit durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes. Ein Anspruch auf z.B. einen Pflegegrad 2 (oder früher Pflegestufe 2) kann erste erfolgen, wenn die Selbstständigkeit und Beeinträchtigungen des Versicherten durch ein Gutachten festgestellt wurde. Die Begutachtung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen und ein Ergebnis liegt anschließend vor. 

Was bekommt man für die Pflege eines Angehörigen?

 Angehörige können monatlich Leistungen und Unterstützung bei der häuslichen Pflege für eine pflegebedürftige Person erhalten. Entscheidend für die Leistungen der Pflegeversicherung die Fähigkeiten und Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Je nach der schwere der Beeinträchtigungen sowie Selbständigkeit umso höher können Leistungen in Anspruch genommen werden. 

Wird das Pflegegeld 2024 erhöht?

Ja, das Pflegegeld wird ab dem 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Die Erhöhung gilt sowohl für das Pflegegeld für die häusliche Pflege als auch für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zudem werden die Zuschläge für vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2028 sollen die Leistungen regelhaft dynamisiert werden. Für genaue und aktuellste Informationen empfehle ich, offizielle Quellen zu konsultieren.

Wann bekomme ich eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe gibt es nicht mehr, diese wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit durch neuen Pflegegrade ersetzt Pflegestufe 2 entspricht z.B. dem neuen Pflegegrad 2 oder 3. Für eine große Übersicht siehe oben. Prinzipiell hat sich zwischen den beiden Anträgen nicht viel geändert, ein Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit und die Unterstützung erfolgt durch ein Pflegegeld oder durch weitere Leistungen wie bspw. Pflegehilfsmittel. 

Wie wird man in einen Pflegegrad eingestuft?

Der medizinische Dienst bewertet durch einen Gutachter in wie weit der Grad der Selbstständigkeit noch vorhanden ist. Zur Feststellung des Grades an Pflegebedürftigkeit wird bei Versicherten der Medizinische Dienst der Versicherung herangezogen. Der Dienst stellt in einem Verfahren fest, wie hoch der Grad der Beeinträchtigung des Antragstellers ist. Auf Basis eines solchen Gutachtens entscheidet die Versicherung, ob eine Bedürftigkeit besteht und in welchen Grad der Antragsteller eingeordnet wird.

Für privat versicherte Personen ist der medizinische Dienst der privaten Versicherungsinstitute zuständig. Das Prüfungsverfahren NBA ermittelt den Grad der bestehenden Eigenständigkeit anhand eines Systems von Punkten. Je höher die Zahl der Punkte, umso höher ist der Grad der Pflege. Das Punktesystem reicht bis 100 Punkte.

Die Module des NBA 

Der Grad der Eigenständigkeit wird im Zuge des NBA mittels sechs unterschiedlicher Bereiche bemessen. Je mehr Einschränkungen in einem bestimmten Bereich bestehen, desto mehr Punkte werden zugeteilt. Die Bereiche werden dabei verschieden stark gewichtet.

  • Mobilität (10 Prozent): In diesem Bereich wird festgestellt, ob eine Person aufrecht sitzen, stehen, eine Treppe hochsteigen oder sich im Bett umbetten kann.
  • Kognitive / kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent): Was diese Art von Fähigkeiten anbelangt, wird geprüft, ob sich der Antragsteller hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten und der Zeit orientieren oder Gesprächen folgen kann.
  • Verhaltensweisen / psychische Probleme (7,5 Prozent): Dabei wird getestet, ob eine Person Verhaltensweisen wie etwa Aggressivität an den Tag legt hat oder depressiv ist.
  • Selbstversorgung (40 Prozent): Dabei geht es um Dinge wie die Körperpflege sowie das An- und Auskleiden. Auch die Ernährung und der Toilettengang zählen dazu.
  • Krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20 Prozent): Dabei wird geprüft, ob eine Person selbstständig die Medikamente einnehmen oder sich Injektionen setzen kann. Ob sie Arztbesuche in eigener Verantwortung wahrnehmen kann, zählt auch dazu.
  • Gestaltung des Alltags / sozialer Kontakte (15 Prozent): In diesem Bezug geht es darum, ob eine Person den Tagesablauf eigeständig gestalten und planen sowie den Kontakt zu anderen Personen aufrecht erhalten kann.

Nach der Begutachtung sämtlicher Bereiche legt der MDK die Punktzahl fest. Aus der Summe sämtlicher Punkte ergibt sich der Pflegegrad der Person. 

Gibt es eine kostenlose Pflegeberatung?

Die geregelte Pflegeberatung der Pflegekassen bringt für alle Betroffene einen kompletten und unabhängigen Überblick über alle Angelegenheiten der Pflege. Die kostenlose Beratung ist verglichen mit kostenpflichtigen Angeboten von kommerziellen Pflegeberatungen nicht nur genauso gut, sondern vor allem neutral. Man bezieht sich auch auf die Anforderungen an die pflegerische Kompetenz.

Digitaler Pflegeantrag Pflegeberatung

Mit Wirkung von Beginn des Jahres 2009 gestand man gem. § 7 a SGB XI jedem Pflegebedürftigen ihre besonderen Anforderungen Anspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung zu. Wenn man bei der Versicherung einen Antrag einbringt, wird innerhalb eines Zeitraumes von vierzehn Tagen seitens der Kasse ein Termin für eine Beratung angeboten. Die Kasse benennt eine Ansprechperson vor Ort, die für sämtliche Anliegen rund um Hilfe- und pflegerische Leistungen zuständig ist. Stimmen Sie zu, dürfen auch Angehörige die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Die Beratung hat das Ziel, den Pflegebedürftigen und Verwandten eine umfangreiche Unterstützung bei der Wahl sowie der Inanspruchnahme unterschiedlicher Hilfs- und Pflegeleistungen zu offerieren. Die Pflegekasse steht auch Pflegehilfsmittel zur Verfügung. 

 

Wichtig zu wissen

Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt durch ein Punktesystem.

Je mehr Punkte der Patient bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Unterstützung durch die Pflegekasse.