Bei der häuslichen Pflege von Kranken und Pflegebedürftigen sind Pflegehilfsmittel unverzichtbare Hilfsmittel im Alltag.
Aber was genau sind Pflegehilfsmittel und welche Arten davon gibt es? Was ist das Wissenswerte zu den Rechten von Menschen in der häuslichen Pflege – wer hat auf welche Art von Pflegehilfsmitteln einen Anspruch und an welche Stelle muss welcher Antrag gerichtet werden?
Definition: Pflegehilfsmittel
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich sowohl um Mittel als auch um Geräte, die für die Pflege wichtig sind und sie meist überhaupt erst ermöglichen. Sie helfen dabei, die Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern. Einige von ihnen lassen sich über einen langen Zeitraum hinweg verwenden, während andere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gedacht sind. Sie alle finden sich in einer Liste im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung.
Tipp: Die von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Pflegemittel kommen in der häuslichen Pflege zum Einsatz!
Das sind technische Pflegehilfsmittel
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen Geräte, die die Pflege erleichtern. Sie werden oft von den Pflegekassen an die Pflegebedürftigen ausgeliehen. Zu ihnen zählen:
- Pflegebett
- Zubehör zum Pflegebett (etwa spezielle Beistelltische)
- Notrufsysteme (Hausnotruf, am Körper getragener Alarmknopf etc.)
- Waschsysteme
- Duschwagen
- Urinflaschen
- Lagerungsrollen
- Pflegeliegestühle
Diese Gegenstände sind dazu angetan, die Beschwerden der Betroffenen zu lindern und ihren im Alltag etwas Erleichterung zu verschaffen. Sie lassen sich wiederverwenden, wenn die pflegebedürftige Person sie nicht mehr braucht.
Die Notrufsysteme sollen den Pflegebedürftigen Erleichterung bei der selbstständigen Lebensführung bieten und es ihnen ermöglichen, etwa trotz Risiko eines Sturzes weitestgehend selbstbestimmt zu agieren. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, wird ein solches Alarmsystem bezahlt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Den Geräten stehen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gegenüber. Sie umfassen etwa die folgende Liste:
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen (es sollten verschiedene Mittel genutzt werden, da das Desinfektionsmittel für Flächen den Säureschutzmantel der Haut stärker angreift als notwendig)
- Bettschutzeinlagen, die die Flüssigkeit vom Körper wegführen, die Matratze der Pflegebetten schützen und dafür sorgen, dass die pflegebedürftigen Menschen trocken liegen
- Einmalhandschuhe (zum Schutz vor Krankheitserregern)
- Mundschutz (zum Schutz vor Krankheitserregern)
- Schutzschürzen (zum Schutz der eigenen Kleidung bei Füttern und Waschen der pflegebedürftigen Person)
Diese Pflegehilfsmittel sind Produkte, die sich nicht wiederverwenden lassen, sollten aber (je nach Art der Pflegebedürftigkeit) immer im Haus sein.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad (früher: eine Pflegestufe) aufweisen, haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss von der Pflegekasse für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das ist aber nicht die einzige Voraussetzung, zusätzlich müssen noch die folgenden Punkte gegeben sein:
- Die pflegebedürftige Person lebt mit Angehörigen zusammen, in einer WG, in ihrem eigenen Heim oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
- Die Angehörigen, Freunde oder Bekannte kümmern sich zu Teilen oder ganz um die Pflege. Auch ein Pflegedienst kann hier einspringen – wichtig ist, dass es sich um häusliche Pflege handelt, nicht um stationäre.
Die rechtliche Grundlage für die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel ergibt sich aus § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elf (§ 40 SGB XI), in dem die obigen Punkte zusammengefasst sind. Absatz zwei erklärt, dass die Aufwendungen der Pflegekassen für die Kosten von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln 40 Euro pro Monat nicht übersteigen dürfen. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörigen selbst zahlen, was sie monatlich über diesen Betrag hinaus für die Hilfsmittel ausgeben.
Auch ein Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel besteht: Technische Pflegehilfsmittel werden zum Beispiel von Sanitätshäusern gestellt, die dann ihre Kosten direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen. Der behandelnde Arzt oder die Pflegekraft gibt eine Empfehlung ab, welche technischen Pflegehilfsmittel sich eignen, und die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Achtung: Es besteht die Möglichkeit, dass die pflegebedürftige Person selbst eine Zuzahlung leisten muss. Diese darf aber nicht mehr als 10% der Kosten für das Hilfsmittel betragen bzw. die Summe von 25€ nicht übersteigen.
Pflegehilfsmittel in der Box
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zwar in einem Sanitätshaus kaufen, doch es geht auch viel einfacher: Online finden Sie verschiedene Dienstleister wie uns, die Pflegeboxen anbieten. Diese umfassen eine Auswahl von verschiedenen, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Interessenten können aus verschiedenen Boxen wählen und oft auch selbst zusammenstellen, was sie benötigen.
Einmal monatlich erhalten Pflegebedürftige die bestellte Lieferung von Pflegehilfsmitteln nach Hause. Diese übersteigt im Normalfall (und bei uns natürlich) den Wert von 40 Euro pro Monat nicht, daher gehört es in der Regel zum Service, dass die Anbieter die Boxen direkt mit der zuständigen Pflegeversicherung abrechnen. Auch wenn die Produkte nicht gratis sind, werden sie so den Menschen, die sie benötigen, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Tipp: Wer von einem Pflegedienst betreut wird, kann seine Bestellung auf Wunsch auch an die Adresse dieses Dienstes schicken lassen – oder an die Adresse einer anderen betreuenden Person. Dafür reicht ein einfacher Hinweis bei der Beantragung.
Einfach Pflegehilfsmittel schicken lassen
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können einfach unseren Service in Anspruch nehmen und sich von uns fertige Pflegeboxen zuschicken lassen. Das ist mit wenigen Schritten in die Wege geleitet:
- Das Antragsformular findet sich hier direkt auf der Seite.
- Der Name des/der Pflegebedürftigen und des Hauptansprechpartners werden eingetragen.
- Es folgen Angaben zum Pflegegrad und zur Krankenversicherung.
- Die Kontaktdaten der pflegebedürftigen Person und des Ansprechpartners werden eingetragen.
- Nun folgt die Auswahl der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die Angabe der Handschuhgröße.
- Nach einer Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder des Betreuers wird der Antrag mit nur einem Klick eingereicht.
Auch hier gilt, dass der Pflegegrad genehmigt sein muss, ehe wir den Antrag bearbeiten können. Falls es damit Probleme gibt, helfen wir gern weiter – wir beantworten alle Fragen, stellen aber auch unsere übersichtliche App zur Beantragung des Pflegegrads zur Verfügung. Die Ratgeber Pflegewissen auf unserer Seite geben zudem Tipps für einen erfolgreichen Antrag oder für einen Widerspruch, der zum Ziel führt.
So beantragen Sie den Zuschuss für die Kosten der Pflegehilfsmittel
Für den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad haben.
Im Zuge des Besuchs des Medizinischen Dienstes (MDK), der zur Anerkennung eines Pflegegrads nötig ist, erklärt der jeweilige Gutachter bereits, welche technischen Hilfsmittel im jeweiligen Fall wertvoll sein könnten. Er gibt konkrete Empfehlungen, die – mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person – bereits als Antrag gelten.
Der Antrag für die Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hingegen besteht aus zwei Teilen:
- Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
- Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln
Zunächst wird die Anlage 4 ausgefüllt. Der pflegebedürftige Mensch oder stellvertretend eine Pflegeperson gibt hier an, welche für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich benötigt werden.
Tipp: Wer sich beim ersten Ausfüllen über die benötigten und verbrauchten Hilfsmittel täuscht, kann später unkompliziert Änderungen vornehmen!
Wenn die Pflegekasse den Antrag angenommen hat
Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel angenommen hat, gilt es, die Bestätigung genau anzusehen: Nicht jede Pflegekasse stimmt der Übernahme unbefristet zu – einige Kassen beschränken die Zustimmung auf ein Jahr. Ist das der Fall, sollte der Folgeantrag auf jeden Fall rechtzeitig gestellt werden, damit es keine Aussetzer in der Versorgung gibt.
13 Fragen und Antworten zum Thema Pflegehilfsmittel
Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Pflegehilfsmittel. Wer weitere Fragen zum Thema oder zum Antrag hat, kann gern Kontakt zu uns aufnehmen – wir helfen unkompliziert mit einer fachlichen Beratung weiter.
1. Was sind Pflegehilfsmittel?
Man nutzt Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause – das kann bei oder nach Krankheiten nötig werden, bei Behinderungen oder bei Einschränkungen durch hohes Alter. Die Krankenpflege sollte nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass das Heim hygienisch ist und nicht noch zum Unwohlsein der betroffenen Menschen beiträgt.
Zu Pflegehilfsmitteln zählen verschiedene Sachmittel – einige Geräte werden meist von den Pflegekassen an diejenigen ausgeliehen, die sie brauchen. Dazu zählen Pflegebetten samt Zubehör, ein Alarmsystem für zu Hause, Wasch- und Duschsysteme, Urinflaschen und weitere oft nutzbare Gegenstände.
Zudem haben alle Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die im Alltag verbraucht werden (Produkte wie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzkleidung, Einmalhandschuhe etc.).
Pflegehilfsmittel sind dazu da, eine Linderung und Erleichterung im Alltag der Pflegebedürftigen herbeizuführen und den Pflegepersonen die Pflege zu erleichtern. Beschwerden sollen gelindert und die möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen erhalten bleiben.
2. Warum sind Masken in der Pflege wichtig?
Nicht in jedem Fall muss die Pflegeperson während der Pflege zu Hause eine Maske tragen. Allerdings ist dies gerade bei Erkältungen oder nach Kontakt mit Infizierten eine wichtige Schutzmaßnahme, um den pflegebedürftigen Menschen zu schützen: Wo das Immunsystem eines gesunden Menschen nur wenige Probleme mit bestimmten Krankheiten hat, kann das einer pflegebedürftigen Person stark zu kämpfen haben.
Der Mundschutz dient (ebenso wie die Desinfektion) dem Schutz vor Ansteckung. Das gilt auch, wenn die pflegebedürftige Person krank ist und der oder die pflegende Angehörige oder Pflegeperson vom Pflegedienst eine Maske trägt, um sich nicht selbst auch anzustecken.
3. Warum ist Desinfektionsmittel für Flächen nötig?
Flächen wie der Toilettensitze, Tische, Bettgestell oder Rollator bzw. Rollstuhl werden täglich benutzt. Daher sollten sie auch häufig desinfiziert werden. Gleiches gilt für Stellen, die man meist vergisst, obwohl man sie laufend berührt – etwa Türklinken, Lichtschalter und Treppengeländer. Gerade über Klinken und Lichtschalter werden oft Krankheitserreger übertragen, weil man sie oft berührt, nachdem man draußen war und ehe man sich die Hände desinfiziert hat.
Tipp: Auch Smartphones und Computer samt Tastatur und Maus sind Flächen, auf denen sich viele Krankheitserreger tummeln – hier lohnt sich die häufige Desinfektion ebenfalls!
4. Gibt es Pflegehilfsmittel nur für die häusliche Pflege?
Pflegehilfsmittel werden überall in der Pflege eingesetzt, aber den Antrag auf Kostenübernahme können nur diejenigen stellen, die zu Hause (oder in einer WG, im Heim der Familie oder im betreuten Wohnen) leben und gepflegt werden. Diese Pflege müssen aber nicht zwingend Angehörige oder Freunde übernehmen.
Hier kommt es oft zu einer Verwechslung der Begriffe: Häusliche Pflege umfasst auch die Pflege durch einen Pflegedienst. Wer also in einer der genannten Wohnsituationen lebt und von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, hat ebenfalls einen Anspruch auf Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse.
5. Gehört Inkontinenzmaterial zu den Pflegehilfsmitteln?
Nein, Inkontinenzartikel zur Versorgung eines Patienten zählen zu den Leistungen der Krankenkasse, nicht zu denen der Pflegekasse. Letztere bezuschusst die Kosten für die Pflegehilfsmittel, erstere die für Inkontinenzmaterial. Angehörige von Pflegebedürftigen müssen sich hier also für die Zuschüsse an zwei verschiedene Stellen wenden.
Viele Menschen finden das kontraintuitiv ist, schließlich ist Inkontinenzmaterial ebenfalls dazu angetan, das Befinden der Pflegebedürftigen zu verbessern – so wie es bei Pflegehilfsmitteln der Fall sein soll. Zudem ließe es sich gut als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einordnen – dem ist aber nicht so.
6. Muss ich die wiederverwendbare Bettschutzeinlage extra beantragen?
Ja, denn die waschbare und wiederverwendbare Bettschutzeinlage gehört eigentlich nicht zu den Verbrauchsmitteln. Nicht alle Pflegekassen übernehmen die Kosten, manche aber schon. Daher lohnt es sich, den Antrag zu stellen und die Antwort der Pflegekasse abzuwarten. Bei Erfolg erhält der pflegebedürftige Mensch die Kosten für zwei bis drei der Bettschutzeinlagen pro Jahr erstattet. Eventuell wird eine Zuzahlung fällig, allerdings nicht mehr als höchstens 25 Euro.
7. Welche Pflegemittel gibt es bei den einzelnen Pflegegraden?
Bei Pflegegrad 1 wird das Hausnotrufsystem bezuschusst – die Einrichtung und Anschaffung wird bezahlt und dann erhält der Antragsteller monatlich 25,50 Euro dafür. Pflegebedürftige Menschen erhalten zudem die Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Außerdem werden Pflegehilfsmittel bezahlt, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen stehen.
Bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ändert sich in dieser Aufstellung nichts – die Pflegeleistungen umfassen immer die Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, das Hausnotrufsystem sowie die Artikel aus dem Hilfsmittelverzeichnis.
8. Wo kann ich Pflegehilfsmittel kaufen?
Technische Pflegehilfsmittel müssen die Pflegebedürftigen in der Regel nicht kaufen, da die Pflegekasse sie ihnen leihweise zur Verfügung stellt: Pflegebetten und andere extra angepasste Möbel würden sonst einen großen Kostenfaktor darstellen. Sie sind stabil gearbeitet, halten oft viele Jahre lang und können meist von mehreren Menschen hintereinander benutzt werden.
Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es in Sanitätshäusern und teilweise in Apotheken. Einfacher ist es allerdings, einen Service mit der Lieferung der Artikel zu beauftragen: Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass die Pflegebedürftigen mit der Rechnung nichts zu tun haben, aber zuverlässig einmal monatlich ihre Pflegebox erhalten.
9. Was ist besser – eine Pflegebox oder der eigene Einkauf?
Die Beantwortung dieser Frage hängt von persönlichen Vorlieben ab. Die Anbieter von Pflegeboxen bieten diverse Vorteile:
- Pflegebedürftige Menschen erhalten die Lieferung mit ihren Pflegehilfsmitteln pünktlich einmal im Monat nach Hause, sodass der Einkauf im Sanitätshaus entfällt.
- Es gibt verschiedene Boxen, als denen man wählen kann, sodass der Inhalt den eigenen Bedürfnissen entspricht.
- Die Anbieter rechnen ihren Service meist direkt mit der Pflegekasse ab, sodass die Pflegebedürftigen damit gar keinen Aufwand haben.
Diesen Positivpunkten stehen allerdings auch einige Nachteile gegenüber:
- Die Anbieter setzen meist auf wenige Marken (es gibt oft eine gewisse Auswahl, aber keine so große wie im Sanitätshaus).
- Wer von einem der Pflegehilfsmittel mehr benötigt, als in der Box ist, muss noch einmal einkaufen gehen und selbst bezahlen.
Ob es eine Vertragsbindung gibt, hängt vom Anbieter ab.
Der eigene Einkauf bringt den Vorteil mit sich, dass pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen selbst aus vielen verschiedenen Marken auswählen und so verschiedene Angebote ausprobieren können. Zudem ist es einfacher, den genauen Bedarf zu decken.
Komplizierter hingegen ist die Abrechnung: Sie kann zum Monatsanfang durch die Auszahlung der Pauschale von 40 Euro erfolgen, wofür ein Antrag nötig ist. Oder es wird zum Monatsende mit den Rechnungen aus den Sanitätshäusern exakt abgerechnet (mehr als 40 Euro werden aber auch dann nicht erstattet).
10. Wie wird die Pflegebox bestellt?
Wessen Antrag zur Übernahme der Kosten für die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse angenommen wurde, der kann sich an einen Anbieter von Pflegeboxen wenden. Hier stellt er ebenfalls einen Antrag, in dem er die Kostenübernahme durch die Pflegekasse belegt.
Daraufhin ist es in der Regel Sache der Anbieter, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und mit ihnen die finanzielle Seite der Transaktion zu klären. Die Pflegebedürftigen selbst müssen nun gar nichts mehr machen – außer einmal im Monat ihre Pflegebox zu Hause in Empfang zu nehmen.
11. Wie sieht die Nutzung von Services für Pflegehilfsmittel-Lieferungen für Privatpatienten aus?
Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss sich um die Bezahlung der Anbieter von Pflegehilfsmitteln in den monatlichen Boxen nicht weiter kümmern. Bei Privatpatienten wird ein extra Schritt nötig: Sie erhalten eine Rechnung vom Lieferservice und reichen diese dann bei ihrer privaten Krankenkasse ein.
12. Wie wird die Pflegebox zusammengestellt?
Die meisten Anbieter von Pflegeboxen haben gleich mehrere verschiedene Kombinationen zur Auswahl. So können die Pflegebedürftigen bzw. die pflegenden Angehörigen selbst aussuchen, welche Box zu ihren Bedürfnissen am besten passt. Andere Anbieter lassen ihren Kunden völlig freie Hand bei der Zusammenstellung – sie können aus dem Angebot wählen, was immer sie möchten, bis die Kosten für die Box bei 40 Euro liegen.
Manche Menschen benötigen etwa keine Bettschutzeinlagen, andere verzichten lieber auf die Handschuhe. Und falls in einem Monat genug vom Desinfektionsmittel für den nächsten Monat übergeblieben ist, kann es gegen andere Produkte ausgetauscht werden.
13. Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Während Pflegehilfsmittel bei der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen und das Alltagsleben der Pflegebedürftigen angenehmer gestalten, sind Hilfsmittel Produkte oder Geräte, die bei einer Behinderung zum Einsatz kommen. Zu ihnen zählen in der Regel:
- Hörgeräte
- Brillen
- Rollstühle und Rollatoren
- Prothesen
- Kompressionsstrümpfe
- vom Arzt verordnete Inkontinenzeinlagen
Wenn ein Arzt derartige Hilfsmittel verschreibt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei den Pflegehilfsmitteln sind es die Pflegekassen, die zahlen.